JPOffene Lizenz
Ferronickel
3,48kgCO₂e/kgGWP: AR5 (wie veröffentlicht)
Veröffentlicht von European Commission (DG TAXUD) — Carbon Border Adjustment Mechanism in European Commission (DG TAXUD) — Carbon Border Adjustment Mechanism 2026/1740 (DVs v2026-08-06) (Jedes Jahr); zuletzt geprüft am 2026-08-28.
Über diesen Faktor
Enthaltene Prozessemaschinell übersetzt
3.1. Sektorübergreifende Vorschriften Die spezifischen grauen Emissionen werden als die Emissionen des Produktionsprozesses und, bei komplexen Waren, als die grauen Emissionen der zur Herstellung der funktionellen Einheit der Ware während des Berichtszeitraums benötigten Vorprodukte berechnet. Die Systemgrenzen werden je aggregierter Warenkategorie festgelegt und umfassen die direkten Emissionen, die indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch, soweit im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/956 relevant, die von allen unmittelbar oder mittelbar mit den Produktionsprozessen verbundenen Prozessen ausgestoßen werden, sowie die grauen Emissionen der Vorprodukte, unabhängig davon, ob diese Vorprodukte in der Anlage selbst hergestellt oder von einer anderen Anlage bezogen werden. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Vorschriften sind die spezifischen Einzelheiten jeder aggregierten Warenkategorie in den Nummern 3.2 bis 3.19 festgelegt. Für alle CBAM-Waren, die über einen nicht in den Nummern 3.2 bis 3.19 aufgeführten Produktionsweg hergestellt werden, gelten die in dieser Nummer beschriebenen sektorübergreifenden Vorschriften sowie, wenn der Produktionsweg eine Kombination der in den Nummern 3.2 bis 3.19 aufgeführten Produktionswege darstellt, die sektorspezifischen Vorschriften. Der Erwerb und die Instandhaltung von Infrastruktur und Ausrüstung sind von den Systemgrenzen ausgenommen. Umfasst der Produktionsprozess komplexer, in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführter Waren ein oder mehrere Vorprodukte, die nicht in jenem Anhang aufgeführt sind, so werden die indirekten Emissionen dieser Vorprodukte in die Berechnung der grauen Emissionen der komplexen Waren einbezogen. Umfasst der Produktionsprozess komplexer, nicht in jenem Anhang aufgeführter Waren ein oder mehrere Vorprodukte, die in jenem Anhang aufgeführt sind, so werden die indirekten Emissionen dieser Vorprodukte nicht in die Berechnung der grauen Emissionen der komplexen Waren einbezogen.
3.12. FeMn (Ferromangan), FeCr (Ferrochrom) und FeNi (Ferronickel) 3.12.1. Besondere Bestimmungen Dieser Prozess umfasst nur die Herstellung der unter den KN-Codes 7202 1, 7202 4 und 7202 6 erfassten Legierungen. Andere Eisenwerkstoffe mit erheblichem Legierungsanteil wie Spiegeleisen sind nicht erfasst. NPI (Nickelroheisen) ist eingeschlossen, wenn der Nickelgehalt mehr als 10 % beträgt. Werden Abgase oder andere Rauchgase ohne Minderung freigesetzt, so gilt im Abgas enthaltenes CO als molares Äquivalent von CO2-Emissionen. 3.12.2. Systemgrenze Bei FeMn, FeCr und FeNi muss die Überwachung der direkten Emissionen umfassen: — alle unmittelbar oder mittelbar mit den Produktionsprozessen verbundenen Prozesse, die durch Brennstoffeinsatz verursachte CO2-Emissionen ausstoßen, unabhängig davon, ob dieser energetisch oder nichtenergetisch genutzt wird; — alle unmittelbar oder mittelbar mit den Produktionsprozessen verbundenen Prozesse, die CO2-Emissionen aus Prozesseinsatzstoffen wie Kalkstein sowie aus der Rauchgasreinigung ausstoßen; — alle unmittelbar oder mittelbar mit den Produktionsprozessen verbundenen Prozesse, die CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von Elektroden oder Elektrodenpasten ausstoßen; — der im Produkt oder in Schlacken oder Abfällen verbleibende Kohlenstoff wird nach der Massenbilanzmethode gemäß Nummer B.3.2 des Anhangs II berücksichtigt.
Anwendbarkeitmaschinell übersetzt
Standardwert für die GESAMTEN grauen Emissionen dieser Ware — direkt zuzüglich indirekt (bezogener Strom) — für das genannte Herstellungsland, verwendbar von einem Importeur, der die tatsächlichen Emissionen nicht vom Anlagenbetreiber erhalten kann. Dies ist ein regulatorischer Standardwert, der für die CBAM-Konformität veröffentlicht wurde, kein gemessenes oder modelliertes Lebenszyklusergebnis: Er ist bewusst konservativ angesetzt, ein gesetzlich vorgeschriebener Aufschlag erhöht ihn während der Übergangsphase 2026-2028 zusätzlich, und seine Gasabdeckung ist enger als bei einem THG-Inventar — Kohlendioxid immer, Distickstoffoxid nur bei Salpetersäure und Mischdüngemitteln, perfluorierte Kohlenwasserstoffe nur bei Aluminium, und Methan nie. Er ist nicht vergleichbar mit einem Faktor des GHG Protocol von der Wiege bis zum Werkstor.
Werte nach Jahr und Methodik
| Jedes Jahr | 3,48▣Hauptwert |
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Diesen Faktor zitieren
open-climate.ai (n.d.). Ferronickel [emission factor]. European Commission (DG TAXUD) — Carbon Border Adjustment Mechanism, European Commission (DG TAXUD) — Carbon Border Adjustment Mechanism 2026/1740 (DVs v2026-08-06). Dataset 2026-08-28. https://open-climate.ai/factors/ef-cbam-ferronickel-jp-kg-cbam_embedded-d779ec6a/